Medizinrecht
Das Medizinrecht ist ein neuer, moderner und sich dynamisch entwickelnder Rechtsbereich, welcher hoch spezialisierte Kenntnisse und sachkundige Einstellung erfordert, welche sich aus der Koexistenz zwei unterschiedlichen Gesellschaftswissenschaften – Medizin und Recht – ergibt. In unserer Anwaltskanzlei beschäftigen wir uns mit dem Medizinrecht außerordentlich und aktiv, wobei zu unseren Klienten genauso die Gesundheitsfürsorgeträger, als auch die einzelnen Patienten zählen.
Während unserer Rechtsanwaltspraxis haben wir umfangreiche Erfahrungen bei der Vertretung der Gesundheitsfürsorgeträger und Patienten bei den Gerichtsverhandlungen und bei den außergerichtlichen Verhandlungen gesammelt. Für die Gesundheitsfürsorgeträger erarbeiten wir aufgrund individuellen Anforderungen die Rechtsdokumentation, eventuell die Rechtshilfe für das Verfahren vor der Aufsichtsbehörde für die Gesundheitsfürsorge. Wir beschäftigen uns besonders mit den Fragen des Schadenersatzes und des Personenschutzes im Zusammenhang mit falsch durchgeführten medizinischen Eingriffen.